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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 


1. Mitgliedschaft und Leistungsumfang

Die Mitgliedschaft bezeichnet das Recht, gegen Bezahlung des in der Anmeldung aufgeführten Kursgeldes an die SCN Sport-Center Nippon AG (SCN), von dieser im Sinne der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der spezifischen Anmeldung Leistungen zu beziehen. Die Leistungsbeziehenden werden als „Mitglied“ bezeichnet.

Jedes Mitglied hat während der vertraglich vereinbarten Dauer das Recht, in der gewählten Disziplin von qualifizierten Lehrkräften unterrichtet zu werden.

Die Kindermitgliedschaft (bis 16 Jahre) umfasst grundsätzlich eine Lektion pro Woche. Hat ein Kind Lust auf Mehr, darf es in Absprache mit der Geschäftsleitung ohne Mehrkosten eine zusätzliche Lektion seiner Leistungsklasse besuchen.

Mitgliedschaften für Jugendliche (ab 16 Jahren) und Erwachsene umfassen grundsätzlich zwei Lektionen pro Woche. Wenn es die Platzverhältnisse zulassen, können in Absprache mit der Geschäftsleitung ohne Mehrkosten zusätzliche Lektionen, auch in andern Disziplinen der gleichen Preisklasse, besucht werden. Während der Öffnungszeiten können zudem (auf Voranmeldung, ohne Betreuung und auf eigene Verantwortung) die Boxsäcke, die Geräte im Fitnessraum und die Sauna benützt werden.

Allen Trainierenden stehen hygienische Einrichtungen und Umkleideräume zur Verfügung.

An gesetzlichen Feiertagen, während drei Wochen im Sommer und zwischen Weihnachten und Neujahr bleibt das Sport-Center Nippon geschlossen und es können keine Leistungen bezogen werden (siehe Ferienplan auf www.nipponbern.ch und im Aushang). Während der Schulferien (gemäss Ferienplan der Stadt Bern) finden für Kinder nur die im Ferienplan aufgeführten Kurse statt.

2. Beitragspflicht

Der Kursbeitrag ist für Probeabonnemente vor Kursbeginn, für Jahresabonnemente bis spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung zu bezahlen.

Die unter Ziffer 1 erwähnten Betriebspausen sind bei der Festsetzung der Preise berücksichtigt worden. Nichtbenützen der vertraglich abgemachten Leistungen berechtigt nicht zur Reduktion oder Rückforderung des Beitrags. In folgenden Fällen können Abonnemente bei Trainingsunterbrüchen (ab vier Wochen) temporär sistiert, bzw. verlängert werden:

  1. Mutterschaft, Krankheit oder Unfall (Arztzeugnis)
  2. Militärische Ausbildung (Marschbefehl)
  3. Berufs- oder studienbedingte Abwesenheit (Bestätigung des Arbeitgebers oder der Bildungseinrichtung)

Solche Unterbrüche sind im Voraus, bzw. bei Unfall und Krankheit so rasch als möglich zu melden.

In den Kampfsportarten werden (ab Gelbgurt) zusätzlich die Kosten (gemäss aktueller Preisliste) für die obligatorischen Ausweise und Jahreslizenzen der jeweiligen Fachverbände verrechnet.

3. Gesundheit und Versicherung

Mit der Unterschrift bestätigt das Mitglied bzw. dessen gesetzliche Vertretung, dass zum Zeitpunkt der Anmeldung keine gesundheitlichen Probleme die Teilnahme am gewählten Angebot in Frage stellen. Sollte dies nicht der Fall sein oder sich im Verlaufe des Kurses ändern, verpflichtet sich das Mitglied bzw. dessen gesetzliche Vertretung, die nötigen medizinischen Abklärungen vorzunehmen und die Kursleitung oder die Geschäftsleitung zu informieren.

Mit der Unterschrift bestätigt das Mitglied bzw. dessen ev. gesetzliche Vertretung, dass ein eigener, ausreichender Versicherungsschutz (Unfall und Haftpflicht, etc.) besteht. Es anerkennt zudem, dass eine Haftung der SCN sowie deren Angestellten weder für Entwendungen noch für andere Schäden, die durch Inanspruchnahme ihrer Dienstleistungen, den regulären Trainingsablauf oder die Benützung ihrer Einrichtungen entstehen können, ausgeschlossen ist. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass ein Kampfsporttraining in seltenen Fällen zu Verletzungen oder Schmerzen führen kann.

4. Verpflichtung

Jedes Mitglied verpflichtet sich, den Anordnungen der Kursleitungen und Aufsichtspersonen im SCN sowie den angeschlagenen Regeln Folge zu leisten. Bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Sachbeschädigungen werden dem fehlbaren Mitglied die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Bei groben Regelverstössen oder im Falle einer Anklage oder Verurteilung wegen eines Vergehens oder Verbrechens kann ein Mitglied mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden, ohne dass eine Rückerstattung des Kursbeitrages geschuldet wäre.

5. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es kommt Schweizerisches Recht zur Anwendung, der Gerichtsstand ist Bern.
AGBs